Blog · 23. Juli 2026
Wasserschaden und Versicherung: Wer zahlt was?
Nach einem Wasserschaden stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt das eigentlich? Die Antwort hängt davon ab, was beschädigt wurde und wodurch der Schaden entstanden ist. Ein Überblick über die drei wichtigsten Versicherungen.
Gebäudeversicherung: Schäden am Haus
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden an fest verbauten Bestandteilen auf – also Wände, Böden, Estrich, Leitungen und fest verlegte Bodenbeläge. Voraussetzung ist meist, dass der Schaden durch austretendes Leitungswasser entstanden ist. Sie zahlt in der Regel auch die Trocknung und die Wiederherstellung.
Hausratversicherung: bewegliche Sachen
Für beschädigten Hausrat – Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung – ist die Hausratversicherung zuständig, sofern Leitungswasser die Ursache war. Sie ersetzt den Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert der zerstörten Gegenstände.
Elementarschadenversicherung: Naturgewalten
Wichtig: Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau sind über die normale Gebäude- oder Hausratversicherung meist nicht abgedeckt. Dafür braucht es einen zusätzlichen Elementarschadenschutz. Wer in einem gefährdeten Gebiet wohnt, sollte diesen Baustein unbedingt prüfen.
Was Sie tun sollten
- Schaden sofort dokumentieren (Fotos, Videos, Ursache notieren)
- Versicherung umgehend informieren
- Keine voreiligen Entsorgungen ohne Rücksprache
- Belege und Feuchteprotokolle aufbewahren
Wir dokumentieren für Sie
Bei jeder Wasserschadensanierung erstellen wir auf Wunsch eine Fotodokumentation mit Feuchtemessungen und stimmen uns direkt mit Ihrer Versicherung ab. So können Sie den Schaden korrekt geltend machen und tragen am Ende oft nur die Selbstbeteiligung.
Passende Leistungen: Leckortung · Bautrocknung & Entfeuchtung · Schimmelbeseitigung · Wiederherstellung & Reparatur
Wir sind für Sie da in: Achim, Bad Zwischenahn, Bassum, Brake (Unterweser), Bremerhaven, Bremervörde, Bruchhausen-Vilsen, Cloppenburg, Cuxhaven, Delmenhorst, Diepholz, Dörverden u. v. m.