Blog · 20. August 2026
Wasserschaden und Versicherung: ein erster Überblick
Nach einem Wasserschaden stellt sich schnell die Frage, wer die Kosten trägt. Grob gilt: Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Haus, die Hausratversicherung Schäden am Inventar – abhängig von der Ursache und Ihrem Vertrag.
Wichtig für Sie: Melden Sie den Schaden früh, dokumentieren Sie ihn mit Fotos und heben Sie beschädigte Gegenstände zunächst auf. Beginnen Sie mit der Schadenbegrenzung, aber sprechen Sie größere Maßnahmen mit der Versicherung ab.
Wir unterstützen Sie mit einer nachvollziehbaren Dokumentation der Sanierung. Für die Deckungsfragen selbst ist immer Ihre Versicherung der richtige Ansprechpartner – dieser Beitrag ist keine Versicherungsberatung.
Passende Leistungen: Leckortung · Bautrocknung & Entfeuchtung · Schimmelbeseitigung · Wiederherstellung & Reparatur
Wir sind für Sie da in: Achim, Bad Zwischenahn, Bassum, Brake (Unterweser), Bremerhaven, Bremervörde, Bruchhausen-Vilsen, Cloppenburg, Cuxhaven, Delmenhorst, Diepholz, Dörverden u. v. m.